Schulaufsicht

Die Schulaufsicht in Nordrhein-Westfalen ist dreistufig organisiert. Es gibt eine oberste, eine obere und eine untere Schulaufsichtsbehörde.

Oberste Schulaufsichtsbehörde

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist oberste Schulaufsichtsbehörde. Es nimmt für das Land die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr.
Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die Bezirksregierungen und die staatlichen Schulämter.

Obere Schulaufsichtsbehörde

Die Bezirksregierungen nehmen die Dienst- und Fachaufsicht u.a. über die Gesamtschulen und Förderschulen wahr. Die Bezirksregierungen sind zugleich obere Schulaufsichtsbehörde.

Bezirksregierung Köln Abteilung 4 – Schulen
als obere Schulaufsichtsbehörde

Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Tel: 0221 1470
poststellesWGjliKepC7yZ1oMcXkw9bezreg-koeln.nrwde
www.bezreg-koeln.nrw/Abteilung 4 - Schulen

Untere Schulaufsichtsbehörde

Die staatlichen Schulämter nehmen die Dienst- und Fachaufsicht u.a. über die Grundschulen und die Fachaufsicht über bestimmte Förderschulen wahr. Das staatliche Schulamt wird als untere Schulaufsichtsbehörde von den Kreisen und kreisfreien Städten getragen.

Schulamt des Rhein-Sieg-Kreises
als untere Schulaufsichtsbehörde

Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel: 02241 132795
kreisverwaltungsWGjliKepC7yZ1oMcXkw9rhein-sieg-kreisde
www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_40/Abteilung_40.1/Schulaufsicht.php