Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14.1 „Kleverhof“ Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage  gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Planungs- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 16.08.2023 sowie der Rat der Gemeinde Much in seiner Sitzung am 20.09.2023 den Beschluss zur Offenlage der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14.1 „Kleverhof“ gefasst.

„Der Ausschuss empfiehlt/der Rat beschließt, die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14.1 „Kleverhof“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB und beauftragt die Verwaltung die Offenlagen gem. gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB.“

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14.1 „Kleverhof“ ist die Schaffung von betreutem Wohnen für Senioren sowie ein Seniorenheim.

Der räumliche Geltungsbereich der beabsichtigten Änderung ist aus der beiliegenden Planskizze ersichtlich.

Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeit-raum während der Offenlage vorzubringen.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus: 

•    Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zum Bebauungsplan Nr. 14.1 Kleverhof, Planungsgruppe Grüner Winkel, von August 2021
o    Lebensraumstrukturen/ Biotoptypen im Untersuchungsgebiet und angrenzen-den Umfeld
o    Artenspektrum und Wirkfaktoren
o    Artenschutzrechtliche Beurteilung des Planvorhabend gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG
o    Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich

•    Umweltbezogene Informationen in dem Umweltbericht des Bebauungsplans Nr. 14.1 „Kleverhof“
o    Umweltsituation, Wirkungsprognose und Maßnahmen hinsichtlich folgender Schutzgüter: 
Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, potentielle Betroffenheit des FFH-Gebietes „Agger“ (insbesondere zum Thema Auswirkungen von Emissionen auf Wasserqualität), Fläche (insbesondere zum Thema Neuversiegelung durch Nachverdichtung), Boden, Wasser (insbesondere zum Thema Hochwasser und Überschwemmung), Klima / Anfälligkeit des geplanten Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels / Luft (insbesondere das Thema Kalt- und Frischluftbildung), Landschaft, Mensch, menschliche Gesundheit und Bevöl-kerung (insbesondere das Thema industrie- und verkehrsbedingte Emission), Kulturgüter / Kulturelles Erbe / Sachgüter (insbesondere das Thema Trassen-relikt und Einzeldenkmäler) sowie die Wechselwirkung zwischen Umweltbe-langen / Schutzgütern
o    Zusammenfassende Darstellung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen 
o    Berücksichtigung der Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Ka-tastrophen 
o    Auswirkung von Immissionen / Emissionen
o    Verwertung oder Beseitigung von Abfällen und Abwässern
o    Erneuerbare Energien / Sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14.1, bestehend aus Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung, Artenschutzprüfung I, Landschaftspflegerischer Fach-beitrag, Umweltbericht, Verkehrsgutachten und schalltechnische Untersuchung liegen in der Zeit vom

12.12. bis zum 12.01.2024

offen und können während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Much, Hauptstr. 57, Flur des Fachbereiches 3 im 1. Stock, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Ausle-gungsfrist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Die Dienststunden sind wie folgt:

montags 08.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
dienstags bis donnerstags  08.00 – 12.30 Uhr 
freitags   08.00 – 12.00 Uhr.

Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter https://www.much.de/zukunft/bauleitplanungen eingestellt. Für Fragen steht Ihnen Frau Kemmerling (02245-6832) gerne zur Verfügung.


Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Rathaus, Hauptstr. 57, 53804 Much, sowie per mail an

planungsamtsWGjliKepC7yZ1oMcXkw9muchde , vorgetragen oder abgegeben werden. 

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung unbe-rücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. 

Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis nach Beschlussfassung in den politischen Gremien den Beteiligten mit.


Much, den 04.12.2023


Der Bürgermeister 
(Norbert Büscher)
 

Planskizze Kleverhof