Europawahl am 09. Juni 2024

Meldung vom

Informationen zur Briefwahl

Alle Wahlberechtigten werden bis 19. Mai 2024 mit den bekannten gelben Wahlbenachrichtigungskarten über ihr Wahlrecht und ihren Wahlraum informiert. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat sollte sich telefonisch im Bürgerbüro unter 02245-680 melden. 

Wer am Wahltag verreist ist oder aus anderen Gründen nicht ins Wahllokal kommen kann, kann ab dem 06.05.2024 die Briefwahlunterlagen erhalten. Aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Anträge bitten wir Sie, möglichst auf eine persönliche Abholung der Unterlagen zu verzichten und diese schriftlich oder online unter www.much.de/wahlen zu beantragen. Diese Online-Beantragung kann bereits ab dem 29.04.2024 erfolgen, sobald die Stimmzettel hier vorliegen, werden die Briefwahlunterlagen an Sie verschickt. 

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Feier- und Brückentage das Rathaus an folgenden Tagen geschlossen ist:  09.05.24, 10.05.24, 20.05.24, 30.05.24 sowie 31.05.2024. Außerdem findet am 08.05.24 der Betriebsausflug statt und das Rathaus ist geschlossen. 

Nachfolgend finden Sie einige Informationen rund um die Briefwahl.
Die Beantragung kann erfolgen entweder 

  • schriftlich mittels Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte (diese können Sie am Rathaus in den Briefkasten werfen oder in einem frankierten Umschlag zurücksenden. 
  • online mittels QR-Code, den Sie auf der Wahlbenachrichtigungskarte finden
  • online unter www.much.de/wahlen
  • per Fax an 02245-680 
  • persönlich im Wahlbüro.

Bei der persönlichen Beantragung sind mitzubringen: die Wahlbenachrichtigungskarte und ein Ausweisdokument, wie der Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie für den Ehepartner oder einen Familienangehörigen die Briefwahlunterlagen abholen möchten, dann benötigen wir hierzu eine entsprechende Vollmacht. 

Geöffnet hat das Briefwahlbüro ab dem 13. Mai 2024 während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses
montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12.30 Uhr
montags von 14.00 – 18.00 Uhr
freitags von 8:00 Uhr bis 12 Uhr

Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus, in der 2. Etage Zimmer 33. 

Wählen vor Ort
Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen für sich vor Ort auszufüllen. Eine Abgabe der Stimme wie am Wahlsonntag im Wahllokal durch ein Häkchen auf dem Stimmzettel und Einwurf in die Wahlurne ist nicht möglich.  

Unterlagen für eine andere Person
Wer Unterlagen für eine andere Person beantragen möchte, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Weil die Wahldokumente außerdem grundsätzlich nur an den Wahlberechtigten selbst ausgehändigt oder verschickt werden, ist auch für die Entgegennahme eine Vollmacht erforderlich. Genutzt werden kann dazu der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen abholen. 

Briefwahlantrag per Wahlbenachrichtigungskarte
Auf dem Postweg ist ein Briefwahlantrag beispielsweise über die Wahlbenachrichtigungskarte möglich: Einfach die Rückseite ausfüllen, unterschreiben und in einem frankierten Umschlag an die Gemeinde Much senden. Die Unterlagen werden dann innerhalb weniger Tage an die angegebene Adresse geschickt. Achtung: Bitte nicht die Karte ohne Umschlag in einen Postbriefkasten werden. Diese Karten werden durch die Post nicht zum Rathaus weitergeleitet. 

Rücksendefristen
Briefwähler sollten darauf achten, dass ihre Wahlbriefe rechtzeitig wieder im Wahlamt eingehen! Spätestens am dritten Tage vor dem Wahltag, also am Donnerstag, dem 06. Juni 2024, müssen sie bei der Post aufgegeben werden. 

Am Wahlsonntag darf das Wahlamt den roten Wahlbrief noch bis 18 Uhr entgegen nehmen. Die Abgabe ist ausschließlich im Rathaus, Hauptstr. 57 in Much möglich, nicht in einem der Wahllokale.

Wenn Sie Fragen zur Briefwahl haben, wenden Sie sich an das Wahlbüro unter 02245-6876.

Im Auftrag
Stefan Mauermann